I. Mit den Verfassungsbeschwerden wenden sich Professoren der medizinischen Fachbereiche der Universität - Gesamthochschule Essen, der Universität Münster, der Technischen Hochschule Aachen und der Universität Köln gegen Regelungen über die Besetzung des Aufsichtsrats der Universitätsklinika. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 und Art. 3 Abs. 1 GG.
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