OVG Saarland - Beschluss vom 16.11.2018
2 B 312/18
Normen:
KSVG § 5 Abs. 1; KSVG § 5 Abs. 2; KSVG § 19 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 15.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 1254/18

Rechtmäßige Ablehnung einer Bewerbung zur Teilnahme am Christkindl-Markt 2018 mit einem Glühweinstand

OVG Saarland, Beschluss vom 16.11.2018 - Aktenzeichen 2 B 312/18

DRsp Nr. 2018/18120

Rechtmäßige Ablehnung einer Bewerbung zur Teilnahme am Christkindl-Markt 2018 mit einem Glühweinstand

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. Oktober 2018 - 3 L 1254/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- € festgesetzt.

Normenkette:

KSVG § 5 Abs. 1; KSVG § 5 Abs. 2; KSVG § 19 Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2.