Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. Oktober 2018 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- € festgesetzt.
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