LAG Niedersachsen - Urteil vom 23.09.2005
10 Sa 28/05 B
Normen:
GG Art. 33 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 26.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 333/04

Rechtmäßige Kürzung von Sonderzuwendungen an niedersächsische Beamte

LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.09.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 28/05 B

DRsp Nr. 2005/18747

Rechtmäßige Kürzung von Sonderzuwendungen an niedersächsische Beamte

»Die seit 1994 erfolgte Kürzung der den niedersächsischen Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern gewährten Sonderzuwendung und ihre Streichung für die Besoldungsgruppen oberhalb A 8 seit dem 01.01.2005 ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Arbeitgeber, die Arbeitnehmern eine Versorgung nach den für Beamte jeweils geltenden Grundsätzen zugesagt haben, können diese Kürzung daher umsetzen.«

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob Kürzungen der Versorgungsansprüche der niedersächsischen Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13 Auswirkungen auf die vom Beklagten dem Kläger zu gewährenden Altersversorgung haben.