Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. November 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 41 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten um die Erhebung von Säumniszuschlägen.
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