Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Revision wird zugelassen.
IV.Der Streitwert wird festgesetzt auf 41,00 Euro.
Zwischen den Beteiligten sind Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 41,00 EUR streitig.
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