Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 14. September 2018 wird zurückgewiesen. Die im Berufungsrechtszug erhobene weitergehende Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger ein Sechstel und die Beklagte fünf Sechstel. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf insgesamt EUR 8.242,07 festgesetzt.
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