Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 5. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird für jede Instanz auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist, ob die Beklagte berechtigt ist, auf ihrer Internetseite die Klägerin, eine private Arbeitsvermittlerin, von der Nutzung einer Rubrik auszuschließen.
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