LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.07.2023
L 3 BA 26/21
Normen:
SGB IV §28p Abs. 1 S. 5; EStG § 3 Nr. 26 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 05.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 31 BA 17/18

Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung und von UmlagenSteuer- und Beitragsfreiheit von Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten gemäß § 3 Nr. 26 EStGAufzeichnungspflichten eines gemeinnützigen Vereins

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.07.2023 - Aktenzeichen L 3 BA 26/21

DRsp Nr. 2023/11106

Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung und von Umlagen Steuer- und Beitragsfreiheit von Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten gemäß § 3 Nr. 26 EStG Aufzeichnungspflichten eines gemeinnützigen Vereins

Zu den Aufzeichnungspflichten eines als gemeinnützig anerkannten Vereins im Rahmen der Arbeitgeberpflichten und zur Steuervergünstigung nach § 3 Nr 26 EStG.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 5. Juli 2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Kläger. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV §28p Abs. 1 S. 5; EStG § 3 Nr. 26 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung und Umlagen in Höhe von insgesamt 2.600,62 €, für die Beigeladene zu 1. vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. Mai 2013 und die Beigeladene zu 2. vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2013 jeweils für eine versicherungspflichtige Beschäftigung sowie für die Beigeladene zu 3. für November 2013 und vom 1. November bis zum 31. Dezember 2014 für eine geringfügige versicherungspflichtige Beschäftigung.