Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. März 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 2199,37 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten um eine Nachforderung von Sozialversicherungs- und Umlagebeiträgen in Höhe von 2199,37 Euro.
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