Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27. Oktober 2017 –
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, für das Jahr 2015 Beiträge zu dem Förderungswerk des Bäckerhandwerks zu entrichten.
Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Bäckerhandwerks. Das Förderungswerk beruht auf zwei Tarifverträgen zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (
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