BAG - Urteil vom 13.03.2013
5 AZR 168/12
Normen:
Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) § 7;
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt, vom 27.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 132/10
ArbG Halle, vom 21.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1782/09

Rechtmäßigkeit der tarifvertraglichen Neuregelung einer Zeitvergütung für die in der Fleischuntersuchung Beschäftigten

BAG, Urteil vom 13.03.2013 - Aktenzeichen 5 AZR 168/12

DRsp Nr. 2013/8159

Rechtmäßigkeit der tarifvertraglichen Neuregelung einer Zeitvergütung für die in der Fleischuntersuchung Beschäftigten

1. Die gemäß § 7 TV-Fleischuntersuchung an Stelle der Stückvergütung neu eingeführte Zeitvergütung greift weder in bestehende Eigentumspositionen noch in die Berufsfreiheit der in der Fleischuntersuchung Beschäftigten ein und verletzt auch nicht deren Menschenwürde.2. Eine einzelvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung berührt nicht die negative Koalitionsfreiheit der Beschäftigen (vgl. BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 47, 48, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 47; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - ZTR 2011, 150 ). Denn jedem einzelnen Arbeitnehmer bleibt es unbenommen, von einer einzelvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag Abstand zu nehmen.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Oktober 2011 - 3 Sa 132/10 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) § 7;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung.