Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 22.03.2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Im Streit steht die Versagung einer Erwerbsminderungsrente wegen fehlender Mitwirkung.
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