VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 01.12.2016
9 S 911/14
Normen:
VwGO § 86 Abs. 1 S. 1; VwGO § 96 Abs. 1; UKG a.F. § 7 Abs. 1 S. 3; UKG § 9 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 2; BGB § 241 Abs. 2; StGB § 331; StGB § 332; GG Art. 5 Abs. 3 S. 1; GG Art. 33 Abs. 5;
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 11.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 848/13

Rechtmäßigkeit der von einem Universitätsklinikum ausgesprochenen Abberufung eines Abteilungsleiters (Chefarzt); Tatsächliches Vorliegen des erforderlichen Einvernehmen der Medizinischen Fakultät; Verdachtskündigung eines öffentlich-rechtlichen Dienstvertrags mit einem Abteilungsleiter wegen des Vorwurfs schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen; Anwendbarkeit der in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelten Grundsätze der Verdachtskündigung; Eigene Aufklärung und Bewertung des Sachverhalts durch die Verwaltungsgerichte im Rechtsstreit um eine Verdachtskündigung; Beweiswürdigung im Rahmen der Prüfung des für die Verdachtskündigung erforderlichen dringenden Tatverdachts

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.12.2016 - Aktenzeichen 9 S 911/14

DRsp Nr. 2017/4845

Rechtmäßigkeit der von einem Universitätsklinikum ausgesprochenen Abberufung eines Abteilungsleiters (Chefarzt); Tatsächliches Vorliegen des erforderlichen Einvernehmen der Medizinischen Fakultät; Verdachtskündigung eines öffentlich-rechtlichen Dienstvertrags mit einem Abteilungsleiter wegen des Vorwurfs schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen; Anwendbarkeit der in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelten Grundsätze der Verdachtskündigung; Eigene Aufklärung und Bewertung des Sachverhalts durch die Verwaltungsgerichte im Rechtsstreit um eine Verdachtskündigung; Beweiswürdigung im Rahmen der Prüfung des für die Verdachtskündigung erforderlichen dringenden Tatverdachts