BSG - Urteil vom 18.10.1991
9b RAr 18/90
Normen:
AFG § 44 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
SozR 3-4100 § 44 Nr. 7

Rechtmäßigkeit des Arbeitslosengeldbescheides bei der Bemessung des Unterhaltsgeldes

BSG, Urteil vom 18.10.1991 - Aktenzeichen 9b RAr 18/90

DRsp Nr. 1998/7823

Rechtmäßigkeit des Arbeitslosengeldbescheides bei der Bemessung des Unterhaltsgeldes

1. Die Rechtmäßigkeit des letzten bindenden Arbeitslosengeld-Bescheides ist nicht zu prüfen, wenn das Unterhaltsgeld nach dem Entgelt zu bemessen ist, nach dem zuletzt das Arbeitslosengeld bemessen wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 44 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob das Unterhaltsgeld (Uhg) auch dann nach dem Entgelt zu bemessen ist, nach dem das unmittelbar zuvor bezogene Arbeitslosengeld (Alg) bemessen worden war, wenn der Alg-Bescheid insoweit unrichtig war.