OVG Niedersachsen - Beschluss vom 10.12.2013
4 LC 272/11
Normen:
WoGG § 5 Abs. 6 S. 1; WoGG § 7 Abs. 1 Nr. 1; SGB X § 45;
Vorinstanzen:
VG Osnabrück, vom 01.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 81/11

Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Kürzung des Wohngeldes wegen vorheriger fehlerhafter Berücksichtigung eines Kindes zur Haushaltsgemeinschaft

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.12.2013 - Aktenzeichen 4 LC 272/11

DRsp Nr. 2014/918

Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Kürzung des Wohngeldes wegen vorheriger fehlerhafter Berücksichtigung eines Kindes zur Haushaltsgemeinschaft

Normenkette:

WoGG § 5 Abs. 6 S. 1; WoGG § 7 Abs. 1 Nr. 1; SGB X § 45;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen die teilweise Aufhebung einer Wohngeldbewilligung.

Er ist Eigentümer eines Wohnhauses, das er im Jahre 2000 mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen drei Söhnen - dem am 25. Oktober 1993 geborenen B., dem am 20 Januar 1996 geborenen C. und dem am 7. September 1998 geborenen D. - bezog. Im April 2008 verließ die Ehefrau mit den drei Kindern die gemeinsame Wohnung. Ab August 2008 waren die Kinder B. und C. wieder unter der Anschrift des Klägers gemeldet.