LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 23.08.2018
L 7 AS 2291/16
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2019, 756
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 07.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 32 AS 1940/13

Rechtmäßigkeit eines EingliederungsbescheidesVerfassungskonformität der Minderung eines Anspruchs auf Alg II i.H.v. 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.08.2018 - Aktenzeichen L 7 AS 2291/16

DRsp Nr. 2018/15750

Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsbescheides Verfassungskonformität der Minderung eines Anspruchs auf Alg II i.H.v. 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs

1. Einer Minderung des Alg II-Anspruchs i.H.v. 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs stehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen. 2. Es muss lediglich sichergestellt bleiben, dass dem Betroffenen auch in dieser Lage die unerlässlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.03.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsbescheides, einer Zuweisung zu einer Maßnahme, einer Sanktion, die die Beklagte aufgrund eines Verstoßes der Klägerin gegen die in dem Eingliederungsbescheid festgelegten Pflichten verhängt hat und um eine entsprechende Absenkung von bewilligten Leistungen.