SG Heilbronn, vom 17.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 3849/15
Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbescheids im sozialrechtlichen VerwaltungsverfahrenZulässigkeit der Beteiligung eines nicht am Verwaltungsverfahren beteiligten Verwaltungsbeamten
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2017 - Aktenzeichen L 2 R 3941/16
DRsp Nr. 2017/14628
Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbescheids im sozialrechtlichen VerwaltungsverfahrenZulässigkeit der Beteiligung eines nicht am Verwaltungsverfahren beteiligten Verwaltungsbeamten
Die Beteiligung eines Verwaltungsbeamten, der nicht am Verwaltungsverfahren beteiligt war, allein am Widerspruchsverfahren und der abschließenden Entscheidung im Widerspruchsausschuss stellt weder einen Ausschlussgrund nach § 16SGB X noch für sich betrachtet ein Befangenheitsgrund nach § 17SGB X dar.
1. Die Beteiligung eines Verwaltungsbeamten, der nicht am Verwaltungsverfahren beteiligt war, allein am Widerspruchsverfahren und der abschließenden Entscheidung im Widerspruchsausschuss stellt weder einen Ausschlussgrund nach § 16SGB X noch für sich betrachtet einen Befangenheitsgrund nach § 17SGB X dar.2. Die entgegenstehende Rechtsauffassung verkennt die zwischen dem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren und einem sich daran anschließenden Sozialgerichtsprozess bestehenden strukturellen Unterschiede, aus der sich keine Verpflichtung und auch nicht die Notwendigkeit begründen lässt, in vollem Umfang den Standard des gerichtlichen Verfahrensrechts auf das Verwaltungsverfahrensrecht zu übertragen, auch soweit die Mitwirkung von Personen am konkreten Verwaltungsverfahren in Frage steht.
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