Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 16. Februar 2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung höherer Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch –Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) für September und Oktober 2022.
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