Die Berufung der klägerischen Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 17.12.2020 -
Die klägerische Partei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3)Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Nachtarbeitszuschläge für im Rahmen von Nachtschichten geleistete Arbeitsstunden.
Die klägerische Partei ist seit dem 01.02.2005 bei der Beklagten mit einem Entgelt von zuletzt 16,73 € brutto pro Stunde beschäftigt.
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