Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. November 2010 aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. November 2009 dahin geändert, dass auch die beiden Umlagebescheide des Beklagten vom 19. Mai 2006 bezüglich der Hilfen für die BKK Bauknecht und für die beneVita BKK aufgehoben werden.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. November 2009 wird zurückgewiesen.
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