Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 4. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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