Der Kläger verlangt vom Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten über die Altersversorgung.
Der am 11. März 1930 geborene Kläger war seit 1955 bei dem Beklagten beschäftigt, zuletzt als Leiter des Archivs, in dem mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigt sind.
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