LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.06.2017
6 Sa 110/17
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 21.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1630/16

Rechtsfolgen der Gewährung von Freifahrtmöglichkeiten durch ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs zugunsten seiner Arbeitnehmer und deren EhegattenZulässigkeit der Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 110/17

DRsp Nr. 2017/13208

Rechtsfolgen der Gewährung von Freifahrtmöglichkeiten durch ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs zugunsten seiner Arbeitnehmer und deren Ehegatten Zulässigkeit der Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung

Gewährt ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs seinen Arbeitnehmern und deren Ehegatten jahrzehntelang kostenlose Freifahrtmöglichkeiten, so ist eine Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung möglich, sofern sich aus den Umständen ergibt, dass die der Gewährung zugrunde liegenden Regelungen betriebsvereinbarungsoffen waren. Insoweit ist nicht entscheidungserheblich, ob die Zurverfügungstellung kostenloser Tickets auf einer Gesamtzusage oder einer betrieblichen Übung beruhte. In beiden Fällen ist eine Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung möglich.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.10.2016 - AZ: 3 Ca 1630/16 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Berufung des Klägers gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Überlassung kostenloser Tickets zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für sich und seine Ehefrau.

1. 2. 1. 2. 3. 1. 2.