BAG - Urteil vom 14.05.2013
9 AZR 760/11
Normen:
BGB § 275 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 4; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 3; BGB § 283 S. 1; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 287 S. 2; BGB § 249 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 3 S. 1; BGB § 362 Abs. 1; BGB § 615 S. 2;
Fundstellen:
AuR 2013, 415
BB 2013, 2101
BB 2014, 2039
DB 2013, 2155
DStR 2013, 12
EzA-SD 2013, 5
NJW 2013, 8
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 28.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 406/10
ArbG Darmstadt, vom 19.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 401/09

Rechtsfolgen der Nichtgewährung rechtzeitig verlangten Urlaubs während eines Kündigungsrechtsstreits

BAG, Urteil vom 14.05.2013 - Aktenzeichen 9 AZR 760/11

DRsp Nr. 2013/19160

Rechtsfolgen der Nichtgewährung rechtzeitig verlangten Urlaubs während eines Kündigungsrechtsstreits

Orientierungssätze: 1. Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruch um. 2. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und gewährt er dem Arbeitnehmer trotz einer entsprechenden Aufforderung während des Kündigungsrechtsstreits keinen Urlaub, gerät er im Regelfall auch ohne Mahnung seitens des Arbeitnehmers mit der Gewährung des Urlaubs in Verzug, wenn die Kündigung unwirksam ist. Vorbehaltlich besondere Umstände des Einzelfalls darf der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen, er verweigere die Urlaubsgewährung ernsthaft und endgültig.

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2011 - 16 Sa 406/10 - teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 19. Januar 2010 - 3 Ca 401/09 - teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bezahlten Ersatzurlaub von jeweils 30 Arbeitstagen aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 zu gewähren.