LAG Bremen - Urteil vom 06.03.2018
1 Sa 90/17
Normen:
TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4;
Fundstellen:
LAGE BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 15
Vorinstanzen:
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 01.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 9069/17

Rechtsfolgen der tatsächlichen Weitergabe von Tarifgehaltserhöhungen an alle Arbeitnehmer durch einen tarifgebundenen ArbeitgeberRechtsfolgen des Wechsels in eine OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

LAG Bremen, Urteil vom 06.03.2018 - Aktenzeichen 1 Sa 90/17

DRsp Nr. 2018/16753

Rechtsfolgen der tatsächlichen Weitergabe von Tarifgehaltserhöhungen an alle Arbeitnehmer durch einen tarifgebundenen Arbeitgeber Rechtsfolgen des Wechsels in eine OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

1. Ein tarifgebundener Arbeitgeber, der die Tarifentgelterhöhungen - ungeachtet der Tarifgebundenheit des einzelnen Arbeitnehmers - an alle Arbeitnehmer weitergibt, will sich im Regelfall nicht über die Zeit seiner Tarifgebundenheit hinaus ohne die Möglichkeit einer Kündigung des Tarifvertrages oder eines Verbandsaustritts dauerhaft vertraglich binden. Deshalb führt auch allein die tatsächliche Weitergabe von Tarifgehaltserhöhungen an die Arbeitnehmer auch über einen längeren Zeitraum nach dem Wechsel des Arbeitgebers in eine OT - Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Vorliegen weiterer Anhaltspunkte noch nicht zu einem Vertrauenstatbestand und einer betrieblichen Übung. 2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitnehmer von diesem Wechsel in eine OT - Mitgliedschaft erst nach längerer Zeit Kenntnis erlangt haben und deshalb von einer fortbestehenden Tarifbindung des Arbeitgebers in diesem Zeitraum ausgehen mussten.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 1. Juni 2017 - 9 Ca 9069/17 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette: