LAG Saarland - Beschluss vom 07.12.2016
2 TaBV 6/15
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 -3;
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 13.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 27/14

Rechtsfolgen der Teilnahme von Arbeitnehmern einer slowakischen Tochtergesellschaft an Schulungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der deutschen Muttergesellschaft hinsichtlich Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats

LAG Saarland, Beschluss vom 07.12.2016 - Aktenzeichen 2 TaBV 6/15

DRsp Nr. 2017/3160

Rechtsfolgen der Teilnahme von Arbeitnehmern einer slowakischen Tochtergesellschaft an Schulungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der deutschen Muttergesellschaft hinsichtlich Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats

1. Arbeitnehmer einer slowakischen Tochtergesellschaft werden bei Durchführung von Schulungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der deutschen Muttergesellschaft jedenfalls dann nicht zu Arbeitnehmern im Sinne der §§ 5, 1 BetrVG der Muttergesellschaft, wenn die Schulung außerhalb des normalen Produktionsablaufes an einer extra nur zu Schulungszwecken aufgebauten, der slowakischen Tochtergesellschaft gehörenden Fertigungsanlage durchgeführt wird. 2. An dem fehlenden Arbeitnehmerstatus im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne orientiert sich dann auch die negative Beantwortung der vom Betriebsrat aufgeworfenen Fragen nach dem Bestehen von Mitbestimmungsrechten nach den §§ 87, 98 und 99 ff BetrVG. Eine Einbindung in den Produktionsablauf hat hier konkret nicht stattgefunden, so dass auch nicht von der Ausübung eines dem Regelfall im Arbeitsverhältnis bestehenden arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gem. § 106 GewO auszugehen war.

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 13. März 2015 - 3 BV 27/14 - wird zurückgewiesen.