Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg vom 19.05.2015, Az.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Vergütung von Arbeitszeit, die sie täglich über die Grenze von 8 Stunden hinaus für die Beklagte geleistet hat.
Die Klägerin war bei der Beklagten vom 19.5.2008 bis zum 31.5.2014 in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 13.5.2008 (Bl. 52-55 der arbeitsgerichtlichen Akte) erhielt sie eine Stundenvergütung von anfänglich 11,00 € pro Stunde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|