Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.11.2016 -
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis über den 22.04.2016 hinaus ungekündigt fortbesteht.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Fahrer bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|