BSG - Beschluß vom 03.12.1997
8 RKn 17/97
Normen:
SGG § 160, § 160a;

Rechtsmittel bei nicht zugelassener Revision

BSG, Beschluß vom 03.12.1997 - Aktenzeichen 8 RKn 17/97

DRsp Nr. 1999/2396

Rechtsmittel bei nicht zugelassener Revision

1. Auch wenn die Revision lediglich für den Fall eingelegt wird, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat und das BSG die Revision nachträglich zuläßt, kommt als Rechtsmittel ausschließlich die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht, wenn das LSG die Revision nicht zugelassen hat (vgl. BSG vom 24.4.1975 - 2 RU 63/75 = SozR 1500 § 160 Nr. 1). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 160, § 160a;

Gründe:

Der Kläger hat gegen das oa Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG), in dem die Revision nicht zugelassen worden ist, mit Schriftsatz vom 10. November 1997 Revision und zugleich Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision eingelegt.