LAG Köln - Urteil vom 12.01.2018
4 Sa 290/17
Normen:
BGB § 611; EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 5 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2018, 11
LAGE EFZG § 3 Nr. 15
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 01.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1636/16

Rechtsnatur des Vergütungsanspruchs eines Arbeitnehmers bei Erkrankung während eines Arbeitstages

LAG Köln, Urteil vom 12.01.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 290/17

DRsp Nr. 2018/3981

Rechtsnatur des Vergütungsanspruchs eines Arbeitnehmers bei Erkrankung während eines Arbeitstages

1. Ein Arbeitnehmer, der während eines Arbeitstages erkrankt, erhält für den gesamten Arbeitstag die Vergütung gemäß § 611 BGB und keine Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 EFZG (BAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZHR 112/02 -).2. Verlässt ein Arbeitnehmer nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten unter Hinweis auf eine Erkrankung seinen Arbeitsplatz, so kann dies allein den hohen Beweiswert der anschließend ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttern.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 01.02.2017 - Arbeitsgericht Bonn 5 Ca 1636/16 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 5 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger für einen Zeitraum im Mai 2016 Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.