Rechtsnatur von Schadensersatzansprüchen gegen Bedienstete einer gesetzlichen Krankenkasse
BGH, Urteil vom 24.06.2004 - Aktenzeichen III ZR 215/03
DRsp Nr. 2004/12118
Rechtsnatur von Schadensersatzansprüchen gegen Bedienstete einer gesetzlichen Krankenkasse
»Pflichtverletzungen der Bediensteten eines als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfaßten Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Verbände der Ersatzkassen bei den Verhandlungen über den Abschluß eines einheitlichen Versorgungsvertrages mit einer Versorgungs- oder Rehabilitationseinrichtung können Schadensersatzansprüche nach § 839BGB i.V.m. Art. 34GG wie auch aus c.i.c. gegen diese Körperschaft begründen.«