LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 19.03.2015
5 Sa 348/14
Normen:
GewO 109 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 13.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 603/14

Rechtsscheinhaftung der BGB-GesellschafterZahlungs- und Zeugnisklage aus Prozessvergleich bei rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung einer Auflösung der BGB-Gesellschaft

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.03.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 348/14

DRsp Nr. 2015/16810

Rechtsscheinhaftung der BGB -Gesellschafter Zahlungs- und Zeugnisklage aus Prozessvergleich bei rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung einer Auflösung der BGB -Gesellschaft

Die Grundsätze der Rechtsscheinhaftung analog § 179 Abs. 1 BGB kommen auch dann in Betracht, wenn der handelnde ehemalige Gesellschafter einer bereits aufgelösten GbR treuwidrig den Anschein setzt, dass die allein in Anspruch genommene GbR nach wie vor existent ist und der Vertragspartner hierauf vertrauen durfte.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 13.08.2014, Az: 5 Ca 603/14, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO 109 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche und die Erteilung eines Zeugnisses.

1. 2.