Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 13.08.2014, Az:
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche und die Erteilung eines Zeugnisses.
1. 2.
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