SG Kassel, vom 05.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 AL 1390/04
Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren beim Wechsel von Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II
LSG Hessen, Beschluss vom 26.04.2005 - Aktenzeichen L 6 B 141/04 AL
DRsp Nr. 2008/16954
Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren beim Wechsel von Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II
Es fehlt hinsichtlich der streitbefangenen finanziellen Leistungen am Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses, wenn sich ein bisheriger Bezieher von niedriger Arbeitslosenhilfe gegen die Beendigung dieser Leistung zum 31.12.2004 durch die Einführung von für ihn höherem Arbeitslosengeld II wendet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]