Rechtsschutzinteresse an einer Kostengrundentscheidung nach schriftsätzlichem Kostenanerkenntnis eines Leistungsträgers
BSG, Beschluß vom 26.03.1992 - Aktenzeichen 7 RAr 104/90
DRsp Nr. 1998/7868
Rechtsschutzinteresse an einer Kostengrundentscheidung nach schriftsätzlichem Kostenanerkenntnis eines Leistungsträgers
1. Ein Rechtsschutzbedürfnis kann für eine Kostengrundentscheidung trotz schriftsätzlichem Kostenanerkenntnis eines Leistungsträgers anerkannt werden, wenn geltend macht wird, ohne eine solche Entscheidung des Senats beim Sozialgericht keine Kostenfestsetzung erlangen zu können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]