BKVO Anl 1 Nr. 2108; BKVO7ÄndV 2 Art. 2 Nr. 4 ; GG Art. 20 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NZS 1997, 133
SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1
Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit
BSG, Beschluß vom 31.05.1996 - Aktenzeichen 2 BU 237/95
DRsp Nr. 1997/357
Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit
1. Der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit wird durch die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit in Nr. 2108 der Anlage 1 zur BKVO nicht widersprochen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BKVO Anl 1 Nr. 2108; BKVO7ÄndV 2 Art. 2 Nr. 4 ; GG Art. 20 Abs. 3 ;
Gründe:
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