BVerfG - Beschluß vom 21.12.2004
1 BvR 2401/04
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 ;

Rechtsstaatlichkeit der Verfahrensdauer vor den Sozialgerichten

BVerfG, Beschluß vom 21.12.2004 - Aktenzeichen 1 BvR 2401/04

DRsp Nr. 2005/1648

Rechtsstaatlichkeit der Verfahrensdauer vor den Sozialgerichten

Eine Verfahrensdauer vor dem Landessozialgericht von fast drei Jahren erscheint angesichts des Gebots eines wirkungsvollen Rechtsschutzes nicht bedenkenfrei, ist jedoch hinzunehmen, wenn eine besondere Belastung für den Beschwerdeführer die Gefährdung der Verwirklichung seines in Anspruch genommenen Rechts nicht ersichtlich sind.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4 ;

Gründe:

Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde dagegen, dass das Landessozialgericht über die Berufung der Bundesagentur für Arbeit vom Januar 2002 gegen ein für ihn günstiges sozialgerichtliches Urteil noch nicht entschieden habe. Er sieht sich dadurch in seinen Grundrechten verletzt.

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Annahmegründe im Sinne des § 93 a Abs. 2 BVerfGG sind nicht gegeben.