Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.08.2018 -
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Entgeltansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges für die Zeit nach Ablauf einer Kündigungsfrist einer Kündigung, deren Unwirksamkeit in der Zwischenzeit rechtskräftig erkannt worden war.
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