LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 02.12.2016
9 TaBV 577/16
Normen:
BetrVG § 59 Abs. 1; BetrVG § 38 Abs. 1; BetrVG § 37 Abs. 2;
Fundstellen:
ArbRB 2017, 143
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 13 BV 5665/15

Rechtstellung der Mitglieder des KonzernbetriebsratsAnspruch auf Freistellung

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2016 - Aktenzeichen 9 TaBV 577/16

DRsp Nr. 2017/2968

Rechtstellung der Mitglieder des Konzernbetriebsrats Anspruch auf Freistellung

Für eine pauschale Freistellung von Mitgliedern des Konzernbetriebsrats als eigenes Recht des Konzernbetriebsrats, d.h. einen originären Freistellungsanspruch des Konzernbetriebsrats gibt es keine Rechtsgrundlage. Soweit die Tätigkeit für den Konzernbetriebsrat dies erfordert, ist dies ein Grund für weitere Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern durch den örtlichen Betriebsrat, ggf. auch über die Mindeststaffel gemäß § 38 Abs. 1 BetrVG hinaus.

I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. November 2015, 13 BV 5665/15 wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 59 Abs. 1; BetrVG § 38 Abs. 1; BetrVG § 37 Abs. 2;

Gründe:

A.

Die Beteiligten streiten über einen Freistellungsanspruch des Konzern s für den Konzernbetriebsratsvorsitzenden in Höhe von 50% seiner Arbeitszeit.