Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 28.02.2017 - 34 BVGa 1786/17 - wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten um das Unterlassen einer nicht-elektronischen Erfassung von Arbeits- und Anwesenheitszeiten der Arbeitnehmer ohne Beteiligung des Betriebsrats.
Die Beteiligte zu 2. (nachfolgend: Arbeitgeberin) betreibt in Berlin an zwei Standorten Call-Center für verschiedene Kunden, die jeweils von verschiedenen Arbeitnehmer-Teams betreut werden. Der Beteiligte zu 1. (nachfolgend: Betriebsrat) ist der bei der Arbeitgeberin in Berlin gebildete Betriebsrat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|