Die Parteien streiten über die Höhe der Eintrittspflicht des beklagten Pensions-Sicherungs-Vereins für die Witwenrente der Klägerin aus der betrieblichen Altersversorgung ihres vor dem Sicherungsfall verstorbenen Ehemannes.
Der Ehemann der Klägerin bezog als ehemaliger Vorstandsvorsitzender einer Stiftung aufgrund einer Versorgungszusage über den sog. B. Verband bis zu seinem Tod am 6. Juni 1999 eine Betriebsrente (Ruhegeld) von zuletzt 20.900,00 DM monatlich. Nach der vereinbarten Leistungsordnung des B. Verbandes stand der Klägerin als hinterbliebener Ehefrau ein sog.
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