Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 24.2.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger sieht sich von dem beklagten Freistaat aufgrund seiner Behinderung benachteiligt.
Der Beklagte schrieb über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes die Stelle eines Referatsleiters IT-Grundsatzangelegenheiten und IT-Planung bei der Landesfinanzdirektion in Erfurt aus. Die Stelle war mit
Zum Anforderungsprofil hieß es erläuternd:
"Als Bewerber verfügen Sie über:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Informatik (Diplom, Master Universität oder akkreditierter Master Fachhochschule) idealerweise in der Spezialisierung Wirtschaftsinformatik,
- eine mehrjährige Berufserfahrung,
- fundierte Kenntnisse im öffentlichen Vertrags- und Vergaberecht,
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