Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.08.2016 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Berechtigung der Beklagten, das Arbeitszeitkonto des Klägers mit Minusstunden zu belasten.
1. 2.
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