Die Parteien streiten um restliche Vergütungsansprüche.
Der Kläger war in der Zeit vom 1. März 1980 bis zum 31. August 1987 als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Darmstadt des beklagten Landes tätig. Die Lehraufträge für das Wintersemester 1986/87 und das Sommersemester 1987 wurden dem Kläger mit Schreiben des Rektors der Fachhochschule vom 1. Oktober 1986 und vom 5. März 1987 erteilt. Darin heißt es u.a.:
... folgenden Lehrauftrag an der Fachhochschule Darmstadt:
Lehrveranstaltung: ...
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