Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 26.03.2013 -
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14.350,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten im Beschwerdeverfahren um die Zulässigkeit des Rechtsweges für die vom Kläger begehrte Feststellung des Fortbestandes eines Arbeitsverhältnisses, einen Weiterbeschäftigungsanspruch sowie einen Zeugnisanspruch.
Der Kläger war seit dem Jahre 1982 bei der Firma F1 K1 e.K., zuletzt als kaufmännischer Angestellter zu einem monatlichen Bruttoentgelt in Höhe von 2.200,00 EUR beschäftigt.
Die Beklagte wurde im Jahre 2006 gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Der Kläger wurde als Geschäftsführer der Beklagten ebenfalls in das Handelsregister eingetragen.
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