BAG - Beschluß vom 19.12.2000
5 AZB 16/00
Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3b, § 5 Abs. 1 S. 1, 2;
Fundstellen:
BB 2001, 476
DB 2001, 548
NJW 2001, 1373
NZA 2001, 285
Vorinstanzen:
ArbG Lüneburg, vom 24.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1330/99
LAG Niedersachsen, vom 28.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ta 550/99

Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

BAG, Beschluß vom 19.12.2000 - Aktenzeichen 5 AZB 16/00

DRsp Nr. 2001/3915

Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

»Wehrt sich eine als freie Mitarbeiterin eingestellte Beschäftigte gegen eine Kündigung mit dem Antrag festzustellen, daß durch diese ihr "Arbeitsverhältnis" nicht aufgelöst worden sei, handelt es sich um einen sic-non-Fall im Sinne der Senatsrechtsprechung, für den der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist.«

Normenkette:

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3b, § 5 Abs. 1 S. 1, 2;

Gründe:

I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.