LAG Düsseldorf - Beschluss vom 18.12.2014
15 Ta 582/14
Normen:
ArbGG § 2 Nr. 3;
Fundstellen:
NZA 2015, 6
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 30.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 479/14

Rechtsweg für Ansprüche einer sog. Museumshüterin gegenüber dem Betreiber des MuseumsAnforderungen an die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014 - Aktenzeichen 15 Ta 582/14

DRsp Nr. 2015/1736

Rechtsweg für Ansprüche einer sog. Museumshüterin gegenüber dem Betreiber des MuseumsAnforderungen an die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

Wer im arbeitsgerichtlichen Verfahren Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geltend macht, muss konkret mit allen erforderlichen Einzelheiten u.a. vortragen, wer zur Erteilung von bindenden Weisungen befugt war, warum bindende Weisungen erteilt werden konnten, welche Weisungen tatsächlich erfolgt und befolgt worden sind.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 30.09.2014 - 1 Ca 379/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren:15.715,64 €

Normenkette:

ArbGG § 2 Nr. 3;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über klägerseits geltend gemachte Vergütungsansprüche und insoweit vorab über die Zulässigkeit des zu den Arbeitsgerichten beschrittenen Rechtswegs.

Wegen der Darstellung des Sachverhaltes wird auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts in dem angefochtenen Beschluss (Bl. 218 - 227 d. A.) Bezug genommen. Von einer gesonderten Darstellung des Sachverhaltes wird in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.

II.