1. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2008 -
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 6.055,83 Euro festgesetzt.
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