SG Stuttgart - Beschluss vom 20.12.2007
S 10 KR 8604/07 ER
Normen:
SGB V § 130a Abs. 8 § 130a Abs. 9 § 69 ; SGG § 51 ;

Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot, für verschiedene Wirkstoffe Zuschläge auf Angebote von Pharmaunternehmen zum Abschluss von Rabattverträgen zu erteilen

SG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2007 - Aktenzeichen S 10 KR 8604/07 ER

DRsp Nr. 2008/9408

Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot, für verschiedene Wirkstoffe Zuschläge auf Angebote von Pharmaunternehmen zum Abschluss von Rabattverträgen zu erteilen

Für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten über die Erteilung von Zuschlägen zu Angeboten zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a SGB V sind die Sozialgerichte zuständig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 130a Abs. 8 § 130a Abs. 9 § 69 ; SGG § 51 ;