LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.12.2007
L 16 B 127/07 KR ER
Normen:
SGG § 51 ; SGB V § 69 ; GWB § 102 § 104 ;

Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2007 - Aktenzeichen L 16 B 127/07 KR ER

DRsp Nr. 2008/9012

Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren

Für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Vergaberechts der gesetzlichen Krankenkassen (hier: Ausschreibung von Inkontinenzhilfen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung) sind die Sozialgerichte zuständig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 51 ; SGB V § 69 ; GWB § 102 § 104 ;