Die klagende Techniker Krankenkasse, eine Ersatzkasse, wendet sich mit ihrer Unterlassungsklage gegen verschiedene Äußerungen des beklagten AOK-Bundesverbandes, die sie als unlauteren Eingriff in ihren Wettbewerb mit den Allgemeinen Ortskrankenkassen bei der Werbung von Mitgliedern ansieht.
Die Klägerin hat beantragt, dem Beklagten gegen Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zu verbreiten,
I. die in der Broschüre des Beklagten mit dem Titel "AOK-Bundesverband zu aktuellen Themen. Jahrgang 1996. Standpunkt. Risikostrukturausgleich" enthaltene Grafik mit dem Titel
"Was einige ohne Risikoausgleich sparen wollen, zahlen die anderen! Risikoausgleich sichert solidarische Krankenversicherung."
II. die nachfolgenden Aussagen
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